Bei unserer Antragstellung auf ALGII habe ich eine Erklärung verfasst und abgegeben in der ich offenlegte von was wir in der Zeit in TN gelebt haben, hier habe ich auch angegeben das wir Kinder- u. Erziehungsgeld verwendet haben. Nein, wir hatten keinen 2. Wohnsitz in D aber es wurde auf Kulanzbasis und unter Vorbehalt keine Rückforderung gestellt bzw. nur eine Teilrückforderung.
was anderes fällt mir bei dem schwachsinn nicht mehr ein
ich arbeite im falschen amt leute, bei uns gibt es sowas nicht, ich will wechseln und auch mal die gesetze selber machen wollen
Ja was soll man sagen, vielleicht hat da auch Akte 07 geholfen, so das ein neues Leben begonnen werden kann.