Hallo ich denke hier war ganz grosse Unwissenheit im Spiel.
Erstens die Familie hätte alle drei Monate bzw. vier Monate aus Tunesien rausgemusst, es werden dort nicht die Aufenthaltstitel nachgeworfen. Und wenn sie in der ersten Zeit noch Kindergeld und Erziehungsgeld bezogen haben wurde in Deutschland auch keine Abmeldung gemacht. Denn wenn unsere Tochter später in Tunesien zur Schule geht steht mir kein Kindergeld mehr zu,ist kein EU Land.
Genauso mit dem Auto die Reglung giebt es doch vor das es nicht älter sein darf wie 3 Jahre. Zum Eigengebrauch darf man ein älteres Modell mitnehmen. Aber nicht zum Verkauf. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org