das stimmt auch nur bedingt. es kann durchaus auch sein, dass sich lediglich ein mitarbeiter der botschaft in einem gespräch mit dem antragsteller über dessen fähigkeit, die in dem gesetzes-post blau gefärbten sprachkentnisse anzuwenden, ein bild macht.
alles was da übers goethe institut etc. geredet wird, würde ich mal in das reich der märchen und fabeln verweisen. sicher wird es gern gesehen, weil das GI einen guten ruf hat, aber ein gesetzliches festlegen darauf wäre m.e. illegal, weil es a) andere sprachlehrinstitute und b) menschen, die nicht im einzugsbereich eines GI leben benachteiligen würde.
das von dir erwähnte zertifikat deutsch ist schon wieder was ganz anderes als das A1