Mark schrieb: Ich habe es mir nun mal eine Weile mit angesehn und teilweise herzlich darüber gelacht aber irgendwann kracht auch mir mal der Kragen.
Mark schrieb: er Meinung das man Familienstreitigkeiten nicht im Internet bzw. der Öffentlichkeit austragen sollte bin ich auch.
Familienstreitigkeiten sollte man nicht in der Öffentlichkeit austragen, sicher stimme ich dem auch zu, aber wer ist denn an die Medien mit so einer Geschichte gegangen, das dies auch Reaktionen aus der Öffentlichkeit auslöst, dem hätte man sich bewusst sein müssen.
Mark schrieb:
Klar hatten wir ANFANGS noch Kinder und Erziehungsgeld jedoch wurden wir in unserer ersten Zeit in TN auch ziemlich verarscht, womit ich mal zu spühren bekam wie es ist betrogen zu werden. SO Zahlten wir z.B. an einen anderen Vermieter 400 Dinar Miete, zahlten einige Dinare dafür das man uns angeblich dabei helfen könnte an Arbeit zu kommen und unser Auto auf legalem wege zu verkaufen usw..
Wir mussten auch merken das man auf den Märkten wesentlich mehr bezahlen muss wenn man als Tourist gesehen wird. Glücklicher Weise fanden wir Freunde mit denen wir uns gegenseitig unterstützten und die uns gezeigt haben wie man auf dem Markt normale Preise erhält.
Weißt du was eine tunesische Familie verdient, wenn die Frau und der Mann arbeiten: oft noch weniger was ihr allein an Sozialleistungen aus Deutschland hattet. Was mich wundert, das der Deutsche Staat an euch weiter gezahlt habt. Oder hattet ihr einen Zweitwohnsitz hier in Deutschland belassen? Das wäre ja sehr schlau, um nicht zu sagen in eurem Vorhaben sogar Betrug.
Hier ein Auszug aus dem Deutschen Bundeserziehungsgeldgesetz: dies gilt weiterhin für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2006 geboren wurden.Anspruchsberechtigte
- § 1 BErzGG -
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
- die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
- nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
- Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt worden sind,
- Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/brosc...uchsberechtigteIch glaube alles trifft bei euch nicht zu, ihr seit nicht von einem Arbeitgeber ins Ausland geschickt worden, ihr hattet vor Dauerhaft im Ausland zu leben usw., ich wäre ganz Vorsichtig wenn dies das Amt in eure Heimatstadt mitbekommt, könnten sie sogar Leistungen zurück fordern, oder ihr habt dies bereits geklärt.
Mark schrieb:
Nach 3 Wochen wollte er dann auf einmal 400 TND weil ich Ihm nach dem Trouble mit der Polizei ja keine Kunden mehr vermitteln konnte.
Die Leute mit denen wir vor unserer Flucht aus D Kontakt hatten, sie sind auch deutsche, leben ja schon seit 5 Jahren auf Djerba und sie sagten uns das man das Fahrzeug dort auch problemlos verkaufen könne.
Was für Kunden hast du vermittelt, ohne Sprachkenntnisse? Was für ein Trubel mit der Polizei? 400 Dinar pro Monat ist eine Miete welche nicht zu hoch ist.
Mahdia_haeti schrieb:
Sorry wenn ich so sauer schreibe aber wie Du unsre Heimat in den Dreck gezogen hast ist für mich unfassbar. Du hast wohl allen ernstes geglaubt die tunesische Gastfreundschaft ist grenzenlos ausnutzbar, oder???? na Gott sei dank ist das nicht so....
Und genau darüber bin ich auch so sauer.
Zum Autoverkauf, da habt ihr aber euren Freunden welche seit 5 Jahren in Tunesien leben, nicht gesagt wie alt euer Auto ist. Auf legalem Wege kann man kein Auto in Tunesien verkaufen, ihr hättet dies dann nicht in euren Paß eintragen lassen dürfen und hätte Zoll zahlen müssen, und für so ein altes Auto hättet ihr gar nicht mehr so viel bekommen, was ihr an Ausgaben gehabt hättet.
Nach Tunesien darf man zum Verkauf nur Autos die nicht älter sind wie 2 - 3 Jahre einführen und der Verkauf ist sehr schwierig.
Dann haben eure Freunde welche seit 5 Jahren in TN leben, wenig Infos.
Claudia