ein Staatsanwalt die Einstellung eines Verfahrens aus Nächstenliebe beantragt.
stimmt, die meisten verfahren werden - wenn - aus mangel an beweisen eingestellt, da in Deutschland in dubio pro reo gilt und nicht - wie in amerika - der angeklagte seine unschuld beweisen muss, sondern der staatsanwalt die schuld; gelegentlich auch wegen geringfügigkeit, weil man die allgemeinheit nicht unnötig mit den entstehenden kosten in relation zu einem vergleichsweise kleinen vergehen belasten will. allerdings finde ich einen freispruch immer noch überzeugender...
des weiteren finde ich allerdings, dass man schmutzige familienwäsche auf anderer ebene waschen sollte. aber so sparen wir uns das geld für die neue revue oder ähnliche "fachzeitschriften"...