Es ist nicht alles richtig was geschrieben wurde.......die tollwutimpfung gilt erst ab dem 31.tag nach der impfung, das stimmt, aber sie muss nicht nur nach 6 monaten wieder geimpft werden, sondern spätestens nach 11 monaten, da dann wieder die 30 tage frist gilt. so ist der tollwutimpfschutz durchgehend gewährleistet. dann braucht man auch den titer(blutanalyse) nicht neu, ansonsten schon, wenn die frist von 11 moanten vorbei ist.
und genau das stimmt nicht, dass es ein leben lang genügt dieses papier!!! nur wenn eben diese impfung immer wieder nach 11 monaten geimpft wurde und alle fristen eingehalten wurden.
bei uns in der schweiz braucht man zusätzlich noch die wiedereinreisebewilligung (muss 30tage vorher eingeholt werden)für das tier in die schweiz, da tunesien noch die urbane tollwut hat!
was auch immer zu empfehlen ist, diverse entwurmungen vor der rückreise gegen herzwürmer. bei uns gibt es diese kaum. auch zeckenschutz in gewissen zeiten!