hallo kati,
das gesetz ist seit september oder so in kraft.
es ist nach wie vor ein ermessen der botschaftsmitarbeiter, ob die diesen test definitiv verlangen oder ob es reicht, wenn der antragsteller der fzf beim antrag abgeben eine einigermaßen flüssige konversation in deutsch auf die reihe bekommt.
einige botschaften sind strenger, andere nicht. mal ist ein mitarbeiter gut drauf, mal weniger. tagesform-abhängig würde ich schon fast sagen...
allerdings finde ich es nicht schlecht, wenn man bereits bei einreise zumindest etwas deutsch können muss. geht ja schon am ankunftsairport los - ohne deutsch könnte manch einer aufm schlauch stehen...
es heißt doch auch nur "einfache deutsche sprachkenntnisse"...

hmm, wobei, ich muss contra das gesetz anmerken, dass ich es nicht sooooo nötig finde, den/die ehepartner(in) einer/s deutsche(n) mit solch einem test zu behelligen, denn i.d.r. ist davon auszugehen, dass der eirneisende ausländer sehr wohl mit der deutschen sprache im alltag konfrontiert werden wird, da der andere teil des paares ja deutsch samt deutscher kultur, familienanbindung etc ist.
wo ich es für zwingend nötig halte, wenn ein ausländischer ehegatte zu einem in D lebenden ausländischen partner nachreist - die schotten sich oft dermaßen ab, dass sie null berührungspunkte zu deutsch und dem deutschen alltag haben und es nicht für nötig befinden, zumindest die grundbausteine zu lernen. dort sollte genauer hingeschaut werden und ggfs auch eine einreise versagt werden...

naja, aber das ist meine persönliche meinung...

lg,
sandra

ps: kann dein mann denn kein deutsch?