Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:

Stand 16.11.2007
(Unverändert gültig seit: 16.11.2007)

Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:

"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."

Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Paßbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Paßdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).

Quelle : AA

Last edited by wuestenfux; 16/11/2007 20:30.