Meine Freundin war verheiratet und die Einreise wurde durch rechtliche Probleme wofür er aber nix konnte verhindert.
Als sie dann schwanger war, durfte er kommen, und es gab keinerlei Schwierigkeiten mehr... und... wie sie gestern sagte war er auch net beim Militär. Sie musste nur nachweisen dass er der mögliche Vater ist. Sprich anhand von Tickets beweisen das sie zum Zeugungszeitpunkt in TN war.
Boa wie geschwollen ich reden kann...
lol
hihi, das sind ja mal ein paar nette aussagen:
* sie war verheiratet - mit ihm oder wem anders?
* anhand von tickets beweisen, dass sie da war zu der zeit - da könnten aber trotzdem x-tausende tunesier potentielle väter sein...
nee, mal ernsthaft: wenn die beiden verheiratet sind und sie schwanger ist, geht der staat automatisch von einer vaterschaft von ihm aus und er darf dann ins bundesgebiet einreisen.
wenn man aber unverheiratet ist, zählt die bloße schwangerschaft nicht. erst, wenn das kind in D geboren ist, hat der vater das recht zur wahrung der kindssorge (oder so ähnlich) einzureisen.
sprich, im härtesten fall (manchmal sind die behörden auch gnädig), darf er nicht zu geburt schon hier sein, sondern erst, wenn das "gröbste" überstanden ist.
noch anders wäre es bei mir, aber das ist eh wieder ein anders thema... wil hier den thread nicht kaputt machen...
sandra