bist du dir da sicher mit den 6 monaten? mein ex war über 4 jahre mit "meiner" hier - und hat nie eine neue gebraucht und überprüft wurde da auch nix - es sei denn, du betrachtest die frage (an ihn, nicht mal an mich), ob noch alles beim alten sei als überprüfung...
karmoussa, die 6 monate meinte ich NUR in betrachtung dessen: ausgestellt hier -> visumsantrag -> einreise.
wenn jmd dann eingereist ist und sich im bundesgebiet aufhält, gilt die VE natürlich für die dauer des visums bzw. aufenthalts.
ich dachte nur, hier ging es um die gültigkeit bis zu finalen antragsabgabe in den dt botschaft in tunis. und da weiß ich von ner bekannten, die bei ner ABH arbeitet, dass die VE max. 6 monate alt sein darf - und je zeitnäher am ausstellungsdatum desto besser!
lg,
sandra