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Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung
[Re: Karmoussa]
#226789
15/11/2007 10:19
15/11/2007 10:19
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Joined: May 2007
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sunnygirl1975
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bist du dir da sicher mit den 6 monaten? mein ex war über 4 jahre mit "meiner" hier - und hat nie eine neue gebraucht und überprüft wurde da auch nix - es sei denn, du betrachtest die frage (an ihn, nicht mal an mich), ob noch alles beim alten sei als überprüfung... karmoussa, die 6 monate meinte ich NUR in betrachtung dessen: ausgestellt hier -> visumsantrag -> einreise. wenn jmd dann eingereist ist und sich im bundesgebiet aufhält, gilt die VE natürlich für die dauer des visums bzw. aufenthalts. ich dachte nur, hier ging es um die gültigkeit bis zu finalen antragsabgabe in den dt botschaft in tunis. und da weiß ich von ner bekannten, die bei ner ABH arbeitet, dass die VE max. 6 monate alt sein darf - und je zeitnäher am ausstellungsdatum desto besser! lg, sandra
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Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung
[Re: Tammi]
#226809
15/11/2007 11:42
15/11/2007 11:42
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sunnygirl1975
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[quote=Tammi@sunnygirl1975 Da fällt mir ein megagroßer Stein vom Herzen. Werde wohl keine zweite VE bekommen, daher MUSS diese unbedingt gültig bleiben. Hoffe, die ABH hier sieht das genauso, vor allen Dingen die Botschaft. Übrigens - diese verflixte Botschaft ist telefonisch nicht zu erreichen, obwohl ich bereits eine Durchwahl habe. Hat jemand eine E-Mail-Adresse der Deutschen Botschaft in Tunis zu Visa-Angelegenheiten?  LG Tamara [/quote] @ tammi, na dann drück ich dir die daumen! scheint sich bei dir ja was geändert zu haben - ich hoffe, es schaut keiner genauer ins detail. der botschaft dürfte es egal sein, die halten sich an die 6 monate. die ABH's sind auch nicht verpflichtet, aber meine bekannte meinte "ich prüfe dann bei einer kurz vor dem ablauf der 6 monate alten VE schon nochmal, ob sich der verpflichtende noch dazu bekennt und ob einkommen etc auch noch so sind" wg der botschaft: ich schick dir ne pn ;o) lg, sandra
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Re: Gültigkeitsdauer einer Verpflichtungserklärung
[Re: Tammi]
#227004
16/11/2007 23:29
16/11/2007 23:29
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sunnygirl1975
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@tammi, nee ich würd auch nicht wegen der VE gültigkeit fragen. aber da fällt mir ein, warum fragst du nicht - einfach so, infohalber - beim bürgeramt bzw der abh, wo du sie hast ausstellen lassen?! wenn du noch immer nicht ganz beruhigt bist deswegen....
hmm... das goethe institut.... ich find es ja schon blöd, dass es nur das goethe institut sein darf, zumal die völlig überfordert sind derzeit. ich drücke euch die daumen! ginge nicht, die kenntnisse woanders aneignen und nur den test dort zu machen, der die nötigen kenntnisse bestätigt?
lg.
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