hallo tammi,
die verpflichtungserklärung ist 6 monate ab ausstellungsdatum gültig.
allerdings wird es seitens der behörden (egal ob tunis oder die hiesige ABH) gern gesehen, wenn visumanträge "zeitnah" gestellt werden.
ich weiß, dass z.b. ABH's hier oftmals nachprüfen würden, wenn ein visumsantrag z.b. erst 5 monate nach ausstellung der VE eingericht wurde - immerhin kann sich in dem zeitraum ja vieles geändert haben - einkommen des unterzeichners der VE, seine einwilligung zur VE, etc etc....
wann ist die VE denn ausgestellt?
lg,
sandra