Hallo Manuela..

- Geburtsurkunde (gibts auch in der internationalen=mehrsprachigen Ausführung , darf nicht älter als 20 Tage sein zum Zeitpunkt der Eheschliessung!!!!!!)

- Meldebestätigung von deinem Wohnort

- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk, da ist auch die offizielle Änderung deines Familiennamens nach der Scheidung vermerkt- also wirst du kein Problem haben)

- Scheidungsurteil (wenn du nicht alle Seiten übersetzen lasse willst, dann kannst dir auch vom Familiengericht eine verkürzte Fassung zuschicken lassen.)

- Wenn du Kinder hast, musst du das Familiengericht fragen, ob du das Vermögen der Kinder schützen lassen musst (wird ne Liste erstellt in dem Fall und vom Gericht bestätigt)

- Pass

- Ehefähigkeitszeugnis ( rufe dein Standesamt an und frage konkret nach, welche Papiere von dir und deinem zuk. Mann verlangt werden!)

Alle Papiere, sodern sie nicht als internationale Dokumente ausgestellt wurden, müssen von einem gerichtlich zugelassenen vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Wichtig sind auch die Gültigkeitsfristen.

Hier im Forum ist ein anerkannter Dolmetscher aus Tunesien, der in D lebt, ich bin mir sicher, er ist dir gern behilflich.
Seine HP ist Dolmetscher Arabisch-Deutsch und sein Username lautet Annadi.

Keine Panik, das wird schon, so schlimm ist es nicht. Wenn ich was vergessen habe, bitte korrigiert mich. Ansonsten kannst du auch bei der Deutschen Botschaft in Tunis eine Liste per Email erhalten, in der alles erklärt wird. In erster Linie ist es ein Telefonjob. Führe eine Liste der Behörden mit den Telefonnummern der Behörden, falls mal nachgefragt werden muss.. macht es schneller.





Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.