Merkblatt
LANGZEITVISUM ARBEIT oder FAMILIE
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage
folgender Unterlagen erfolgen:
1) gültiger Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
2) 2 Antragsformulare (liegen aus), ausgefüllt und unterschrieben, sowie Fotokopien
der Seiten 2 und 3 des Reisepasses
3) 2 Passphotos
Heirat / Familienzusammenführung:
- Mindestalter der Ehgatten / Verlobten 18 Jahre
- Heiratsurkunde (legalisiert durch das zuständige Gouvernorat, das tunesische
Aussenministerium und die Botschaft) oder Anmeldung zur Eheschließung in
Deutschland bescheinigt durch Standesamt, bzw. Bestätigung des dt. Standesamts,
dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind
- 2 Fotokopien des Reisepasses des zukünftigen Ehepartners (bei nicht-deutschem
Ehepartner auch Kopie des Aufenthaltstitels)
- Nachweis von Grundkenntissen der deutschen Sprache des Antragstellers,
Sprachzertifikat des Goethe-Institutes „Start Deutsch 1“
- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der
zuständigen deutschen Meldebehörde
- bei Kindernachzug: Geburtsurkunde und Nachweis Aufenthaltstitel und Wohnsitz
der Eltern in Deutschland
Antrag auf Arbeitserlaubnis:
- Arbeitsvertrag aus Deutschland
- Bescheinigungen über die letzten Arbeitsstellen und Ausbildung
- wenn möglich schon Zusicherung der Erteilung der Arbeitserlaubnis
Alle genannten Unterlagen müssen im Original (ggfs. mit deutscher Übersetzung) und
mit zwei gut lesbaren Fotokopien vorgelegt werden!
• Die Visagebühren sind vorab und in tunesischen Dinar zu bezahlen
• Die Antragsformulare sind gratis
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können nach Antragsüberprüfung
angefordert werden. Aber auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Gebühr: 30 Euro, zahlbar in Dinar zum Tageskurs (nur Bargeld)
Bearbeitungsdauer: mind. 6 - 8 Wochen
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf