Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland
Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muss
deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim
Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.
Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.
Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese
Eheschließung innerhalb von 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat in Deutschland
anzuzeigen.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/pdf__eheschliessung,property=Daten.pdf.

In einem Konsulat werden keine Eheschließungen vollzogen.
Wenn du islamisch heiraten möchtest, dann bekommst du Infos in der Moschee in deiner Nähe.

Claudia