Hallo Jule man darf das Land in der Bewährungszeit verlassen, denn in der Bewährungszeit hat man meist einen Bewährungshelfer zu dem man ständig Kontakt halten muss. Der Helfer arbeitet mit dem Gericht zusammen. Das heißt eigentlich im Klartext das der Familienvater sich nicht abgemeldet hat in Deutschland. Denn wenn dies der Fall wäre dann dürfte er natürlich nicht Raus.Und da hast du dann recht. Aber wie man ja weiß es giebt genug Möglichkeiten den Staat zu vera***. LG