@alishaelain:
keine ahnung, ob ihr da nun schon einen schritt weiter seid, aber ich hab das hier grad in einem anderen forum, wo ich immer unterwegs bin, gefunden.
da ging es auch um einen ausländer (nicht TN, aber doch auch kein EU-land), der sich von seiner frau getrennt hat und nun mit seiner freundin zusammenlebt.
zitiert wird hier ein forumsmitglied, das bei einer ABH arbeitet und tgl mit derlei dingen zu tun hat:
"das ist so ziemlich das erste, was sie raushaben, dass sie nach 2 jahren ehelicher lebensgemeinschaft in deutschland ein eigenständiges aufenthaltsrecht haben "
von der seite her sollte es keinerlei schwierigkeiten geben, dass er hier bleiben kann, zumal er für sich und seinen lebensunterhalt danke festem job beim selben AG seit 2 jahren wird sorgen können.
wie ist denn der stand der dinge?
lg,
sandra