Der ist, wie mir die Ausländerbehörde heute sagte, zwingende Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis - wenn man den also nicht schon beim Visumsantrag (Voraussetzung für langfristige Visa) nachgweisen hat, muß man ihn in Deutschland nachweisen, BEVOR man eine Aufenthaltsgenehmigung erhält - also z.B. wenn jemand mit Touristenvisum heiratet, dann erhält er erst dann die Aufenthaltsgenehimgung, wenn er den bestandenen Sprachtest nachgewiesen hat.