Hallo..

wenn der Mann länger als ein Jahr mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, dann erwirbt er damit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Dann braucht er weder Frau noch Kind als Bleibegrund.
Deinem Bekannten sollte diese Situation den Gang zu einem Anwalt wert sein. Klare Verhältnisse sind immer gut für beide Seiten und erleichtern unter Umständen eine Entscheidung in Bezug auf die familiäre Zukunft. Ich würde ihm diesen Rat geben und mich ansonsten nicht einmischen.





Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.