unbefristet konnte auch erteilt werden, wenn derjenige seinen lebensunterhalt ohne staatliche hilfen finanzieren kann.
in härtefällen sogar nach 2 jahren.
sonst nach 3 jahren.
ohne zwang zum zusammenleben...

hab aber keine ahnung, ob das noch so ist.

wenn sie sonst nicht mehr zusammen können, ist die frage, ob sie's noch das letzte jahr unter einem dach aushalten würden? wenn sie ihm nix böses will und ans kind denkt und er dann unbefristet hätte...!?
man kann ja auch in einer whg als wg zusammenleben... zum amt hin dann eben nicht....