hallo alisha elaine,

lesen kann ich... ich wollte auch nix böses behaupten oder so... die unterschwellige angst wurde von dir selber angesprochen...

räumliche trennung ist sicherlichs innvoll. aber wenn er sich trennt, verwirkt er dann ja das recht zu bleiben... außer eben trennungsjahr zählt zur zeit des aufenthalts dazu - dann käme er über 3 jahre.
oder er kann schon jetzt seinen lebensunterhalt sichern - dann reichen wohl auch 2 jahre... zumal eben das kind da ist und vater staat ihn nicht ausweisen wird, wenne r zur personensorge berechtigt ist und dieser nachgeht

ich hab so nen ähnlichen fall - aber mein ex war schon länger hier, hat unebfristet. wir konnten auch nicht mehr zusammen, er will aber nicht weg wegen der kleinen. er wohnt heute 300m von mir entfernt, wir verstehen uns besser denn je. aber eben alles erst nach 7 jahren augfenthalt in D eingetreten...

euch alles liebe!

ps. frage am rande: was meint die frau zu den überlegungen? überlegt ihr jetzt alle gemeinsam? oder willst du nach ner mglkeit suchen, damit er hierbleibt, aber sie außen vor ist?!