hallo,
ob die absicherung seines aufenthaltes hier ihn davon abhält, dummes zeug zu machen, weiß ich nicht.
ich finde allein die unterschwellige andeutung schlimm - nur aus angst?! was wäre dann mit der mutter des kindes - die ist dann mal wieder banane, oder?

nun gut....
egal...

fakten: so weit ich weiß, hat der vater eines dt kindes bleiberecht, wenn er auch mit der personensorge beauftragt ist - gemeinsames sorgerecht bedeutet ja nix anderes als das.
dafür muss er nicht zwingend mit der mutter zusammen unter einem dach leben, meine ich.

ach ja, scheidung geht ja erst nach einem trennungsjahr.. dann hätte er doch 3 jahre rum... und recht auf unbefristet?! oder nicht?!