...Die Verpflichtungserklärung ist die Einladung...
Eben, dem deutschen Staat ist es doch völlig egal, ob jemand eingeladen ist, oder nicht, wichtig ist nur alleine, daß jemand für den Touristen aufkommt. Der Besuchszweck steht üblicherweise auf der Verpflichtungserklärung schon drauf (Art der Beziehung zum Touristen, z.B.: "Bekannter"). :-)
Wenn jemand keine Verpflichtungserklärung benötigt (z.B. selbst reich ist), dann allerdings muß er unbedingt eine Einladung vorweisen oder sehr gute Begründung liefern, warum er nach Deutschland reisen will.