Ich kann dir gar nicht sagen, ob da internetionales überhaupt eine Rolle spielt. Hab mal was von Übereinstimmung der Gesetze beider Länder gelesen, kann mich aber nicht mehr genau erinnern. Hab bis jetzt immer nur ``deutsche`` Eheverträge bearbeitet.
Sie die Bekannten denn auch Notare??? Ein Anwalt kann zwar beraten (was in den meisten Fällen vorher besser ist, ACHTUNG kostet auch wieder!) aber Beurkunden MUSS der Notar.
Wenn kein Vermögen da ist, wird einfach ein Mindestwert (auch wenn dieser gar nicht vorhanden ist) genommen. Werde nochmal nachsehen, wie hoch der ist.
Hier noch ein normales Muster für einen Ehevertrag:
http://www.finanztip.de/recht/familie/ehevtmst.htm