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Dinge, die das Fasten ungültig machen #219890
24/09/2007 05:36
24/09/2007 05:36
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Hallo Leute,das es immer wieder viele Fragen gestellt werden,ob etwas das Fasten ungültig macht oder nicht, habe ich extra ein Thema dafür gemacht, damit es paare Sachen geklärt wird.


Die Dinge, die das Fasten ungültig machen, sind sieben:

1. Geschlechtsverkehr während des Tages im Ramadhan macht das Fasten ungültig und erfordert einen Akt der Buße als entsprechend schwere Strafe. Die Strafe besteht darin, einen Sklaven zu befreien. Wenn dies nicht verfügbar oder möglich ist, dann muss derjenige eine Zeitspanne von zwei Monaten fasten. Wenn er hierzu nicht in der Lage ist, dann muss er sechzig arme Leute mit einem durchschnittlichen Essen für jeden speisen. Wenn die Person, die Geschlechtsverkehr hatte, aus einem rechtsgültigen Grund nicht fastete, weil sie zum Beispiel reiste, ist dies nicht strafbar, aber er muss die versäumten Fastentage nachholen.

2. Ejakulation aus Gründen wie Geschlechtsverkehr, Küssen oder Schmusen mit seiner Frau. Wenn jemand im Ramadhan seine Frau während des Tages küsst, aber ohne Ejakulation, dann ist daran nichts falsch.

3. Essen, Getränke oder Rauch darf der Fastende nicht intensiv riechen, denn der Geruch ist eine Substanz, aber er kann Parfum riechen.

4. Jeglicher Nahrungs – und Getränkeersatz wie die Injektion von Flüssignahrung oder Diätheilpflanzen machen das Fasten ungültig. Alle Injektionen anderer Art, die nicht als Nahrungs – oder Getränkeersatz dienen, machen das Fasten nicht ungültig, egal ob sie intravenös oder intramuskulär verabreicht werden.

5. Die Abnahme großer Blutmengen durch Schröpfen, Blutspende oder ähnliche Dinge, machen das Fasten ungültig. Spontane Blutungen oder Blutentnahme zu Analysezwecken, die den Körper nicht ernsthaft beeinträchtigen, machen das Fasten nicht ungültig.

6. Absichtliches Erbrechen.

7. Die Menstruation und / oder Wochenbett – Blutungen.
Die genannten Gründe machen das Fasten nur unter drei Bedingungen ungültig:

a. Wenn derjenige, der irgendeine dieser Taten begeht, die Regeln und die Zeit des Fastens kennt.

b. Wenn er bewusst handelt, nicht aus Vergesslichkeit.

c. Wenn er eines der genannten Vergehen ohne Zwang aus seinem eigenen freien Willen verübt hat.
Wenn also jemand geschröpft wird, und denkt, dies macht sein Fasten nicht ungültig, dann bleibt sein Fasten gültig, weil er von diesen Regeln des Fastens nichts wusste und dies entspricht der Aussage Allahs, des Erhabenen: [Und wenn ihr versehentlich darin gefehlt habt, so ist das keine Sünde für euch,sondern (Sünde ist) nur das, was eure Herzen vorsätzlich tun.] Sura: Al-Ahzaab 33:5

Und folgende Aussage Allahs, des Erhabenen:
[Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen.] Sura: Al-Baqara 2:286


Es wird überliefert, dass Adiy bin Hatim während des Fastens einen weißen und einen schwarzen Faden unter seinem Kissen aufzubewahren pflegte, weil er nicht zu essen aufhörte, bis er zwischen den beiden Farben unterscheiden konnte, und er dachte sich, dies sei die richtige Bedeutung der Aussage Allahs, des Erhabenen:
[Bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird] Sura: Al-Baqara 2:187

Und als er dies dem Propheten erzählte, antwortete dieser korrigierend: "Es ist der Unterschied zwischen der Klarheit des Tages und der Dunkelheit der Nacht."

Aber er befahl ihm nicht, für die vergangenen Tage nachzufasten. Falls jemand nach Sonnenaufgang isst, in der fälschlichen Annahme, es sei noch nicht Sonnenaufgang, oder vor Sonnenuntergang, in der fälschlichen Annahme, es sei schon
Sonnenuntergang, ist sein Fasten gültig und richtig, weil er es versehentlich getan hat. Asma bint Abu Bakr sagte:
"An einem wolkigen Tag brachen wir das Fasten in der fälschlichen Annahme, die Sonne sei bereits untergegangen, und der Prophet befahl nicht, dafür nachzufasten."

Wenn jemand vergisst, dass er fastet und aus Versehen etwas isst, wird sein Fasten als gültig betrachtet. Dies ist durch die Aussage des Propheten begründet:

"Wenn jemand vergisst, dass er / sie fastet und isst oder trinkt, soll er / sie weiterfasten, denn nur Allah war es, der ihn / sie gefüttert hat und ihm / ihr zu trinken gab."

Wenn jemand unter Zwang isst, oder unabsichtlich etwas Wasser schluckt, wenn er / sie seinen / ihren Mund ausspült, oder bei einem feuchten Traum ejakuliert, dann wird sein Fasten als korrekt betrachtet. Es ist erlaubt, beim Fasten den Siwak zu
benutzen, dies entspricht der Sunnah des Propheten, der dies jederzeit getan hatte.

Es ist einer fastenden Person ebenfalls erlaubt, sich mit Wasser zu kühlen; es wurde berichtet, dass der Prophet Wasser über seinen Kopf goss, als er fastete, sowohl aus Durst als auch vor Hitze. Es wurde ebenfalls berichtet, dass Ibn `Umar sich feuchte
Kleidung anzog, um sich beim Fasten zu kühlen. Diese Zugeständnisse werden als Beweis für die Erleichterungen gerechnet, die Allah für uns beabsichtigt.

http://www.way-to-allah.com/dokument/Ein_kurzer_Einblick_ueber_Fasten_Tarawih_Zakat.pdf

Gruss Mouwahid
Siyam Makboul Brüder und Schwester

Re: Dinge, die das Fasten ungültig machen [Re: LOE060410] #219911
24/09/2007 12:17
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chipie Offline
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Hm und was ist dann mit der Menstruation der Frau? Die führt man ja auch nicht willentlich herbei

Re: Dinge, die das Fasten ungültig machen [Re: chipie] #219962
24/09/2007 18:41
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Hallo Chipie

ich glaube du hast das Thema nicht verstanden. Das Thema ist die Dinge, die das Fasten ungültig machen. Was heisst das? Das heisst, dass man schon beim Fasten ist, aber durch ein Tat oder irgendwas, was oben beschrieben und geklärt wurde, wird sein Fasten abgebrochen. Und ist man verplictet , wie ober geschrieben ist, den Tag auszugleichen.

Die du genannt hast, zählt zu dem Thema " Wer von der Verpflichtung des Fastens ausgenommen ist "

Gruss Mouwahid


Last edited by mouwahid; 24/09/2007 18:54.
Re: Dinge, die das Fasten ungültig machen [Re: LOE060410] #219971
24/09/2007 19:52
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chipie Offline
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Dann ist dein Artikel aber ziemlich schlecht formuliert:

 Original geschrieben von: mouwahid



Die Dinge, die das Fasten ungültig machen, sind sieben:
7. Die Menstruation und / oder Wochenbett – Blutungen.

Die genannten Gründe machen das Fasten nur unter drei Bedingungen ungültig:

a. Wenn derjenige, der irgendeine dieser Taten begeht, die Regeln und die Zeit des Fastens kennt.

b. Wenn er bewusst handelt, nicht aus Vergesslichkeit.

c. Wenn er eines der genannten Vergehen ohne Zwang aus seinem eigenen freien Willen verübt hat.




Da steht nichts von "Wer von der Verpflichtung des Fastens ausgenommen ist "

Last edited by chipie; 24/09/2007 19:55.
Re: Dinge, die das Fasten ungültig machen [Re: chipie] #220046
26/09/2007 03:58
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Chipie

Ich glaube du hast immer noch den sinn nicht verstanden. Es ist umgekehrt der Artikel ist gut formuliert.

Ich sage dir warum. Wenn eine Frau ganz normale Menstruation oder Wochenbett bekommt, ist sie sowieso vom Fasten befreiet.



`Â’ischah(R.A.A) berichtete: „Wenn wir unsere Periode hatten, wurde uns befohlen, die unterlassenen Fastentage nachzuholen, und uns wurde nicht befohlen, die unterlassenen Gebete nachzuholen."
(Al-Bukhâri, Muslim).

Entsprechend dem Hadîth müssen die nicht gefasteten Tage nachgeholt werden

Die 7te punk meint was anderes. Wenn eine Frau zumbeispiel bewußt plant, dass sie während Ramadan ihre Wochenbett bekommt , werden diese Tage als ungültig gemacht und sie muss die Tage nachholen.

Und falls du auch noch unten gescrollt hast, werdest du auch das lesen:" Wenn also jemand geschröpft wird, und denkt, dies macht sein Fasten nicht ungültig, dann bleibt sein Fasten gültig, weil er von diesen Regeln des Fastens nichts wusste

Das heisst wenn Jemand geschröpt hat, obwohl er weiss, dass die Blutung sein Fasten ungültig macht, gilt sein Fasten nicht. Deswegen siehst du auch, das es nur von Blutung geredet wurde, das es bei Monstruation oder Wochenbett immer ohne Einfluss kommt. Aber das heisst nicht, dass so ein Fall nicht kommen wird und vorallem heute Zu Tage. Durch Medikamenten kann man viele machen oder?

Gruss Mouwahid

Last edited by mouwahid; 26/09/2007 04:05.