Dann ist dein Artikel aber ziemlich schlecht formuliert:
Die Dinge, die das Fasten ungültig machen, sind sieben:
7. Die Menstruation und / oder Wochenbett – Blutungen.
Die genannten Gründe machen das Fasten nur unter drei Bedingungen ungültig:
a. Wenn derjenige, der irgendeine dieser Taten begeht, die Regeln und die Zeit des Fastens kennt.
b. Wenn er bewusst handelt, nicht aus Vergesslichkeit.
c. Wenn er eines der genannten Vergehen ohne Zwang aus seinem eigenen freien Willen verübt hat.
Da steht nichts von
"Wer von der Verpflichtung des Fastens ausgenommen ist "