diese Diskussion hatten wir schon mal. Hier die Antwort aus der FAQ-Liste bei Islam.de:
1. Sind Gelatine und Essig als Nahrungsmittel für Muslime erlaubt?

Yusuf al-Qaradhawi und andere Gelehrten unserer Zeit haben auf einem Kongress; vor einigen Jahren zur Gelatine festgestellt:

Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die chemische Umwandlung und neue molekulare Zusammensetzung zu Erlaubtem werden. Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung).

Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen, dass Gelatine nicht erlaubt ist.

Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht, ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine vernichtet werden.

Übrigens, meine Schwiegermama in Tunesien legt die scharfen Paprika in Essig ein. Keiner von uns hatte ein Problem damit, da niemand von uns Alkoholiker ist.
ach ja, und wie Sousse-Anne schon geschrieben hat, dürften wir auch keine Säfte mehr trinken, denn jeder Saft, der mit Luft in Berührung kommt, fängt an zu Gären und Alkohol zu entwickeln. Nur, bis die berauschende Wirkung einsetzt, würde man wahrscheinlich eher platzen.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)