Hallo!

Jetzt hab ich ein Problem!
Mein Verlobter hat bei unserem Notar, der die Trauung vollzieht nachgefragt, ob wir zwei Heiratsurkunden haben können.
Dieser meinte, daß wäre nicht üblich, es würde nur eine ausgestellt. Aber wir könnten eine beglaubibte Kopie anfertigen lassen.
Jetzt meine Frage:
Wird diese beglaubigte Kopie von der Heiratsurkunde dann auch von der Botschaft für das FZF - Visum akzeptiert, wenn sie lagalisiert und übersetzt ist?
Hat da jemand Erfahrung damit?

Und weiß jemand schon genau, wie das mit dem Sprachtest abläuft, wenn man das FZF-Visum beantragt?

Viele liebe Grüße