ich weiss nicht, wie die rechtslage in der schweiz ist, aber angenommen, sie ist wie in D, dann könntest du deinen gebuchten (!) urlaub sehr wohl antreten, müsstest dich aber für die zeit "gesund schreiben" lassen. wäre die krankheit im urlaub aufgetreten, könntest du die urlaubstage "sparen" und dich krankschreiben lassen; da sie aber vor beginn schon bestand, musst du deine urlaubstage opfern. da die reise aber schon lange gebucht ist, müssten schon schwerwiegende gründe vorliegen, um ihn dir plötzlich (trotz zwischenzeitlich eingetretener krankheit) zu streichen, aussderm sollte dann der arbeitgeber deinen finanziellen verlust durch kurzfristiges storno tragen.
aber wie gesagt - das ist D...