...das höre ich zum ersten Mal...
Ist ja auch ganz neu. :-)
Der dient gemäß der Propaganda der CDU ja lediglich dazu, daß die bösen türkischen Männer keine unschuldigen türkischen Mädchen vom Lande mehr importieren, die dann nichts verstehen, wenn sie hier sind. Ist natürlich Volksverarschung, das hört sich nur in der Theorie gut an, in der Praxis ist es ein knallhartes Einwanderungshindernis und verstößt m.E. sogar gegen das Grundgesetz, da es auch auf Ehen deutscher Staatsbürger angewandt wird - was aber nichts daran ändert, daß das Gesetz jetzt erst mal so gültig ist.
...habe ich auch nirgendwo gelesen...
die Botschaft hat es auf ihrer Seite schon gelistet.
...ich dachte dafür müssen die hier den Integrationskurs machen...
Nein, der kommt dann zusätzlich (Grad B1, fürs Visum wird nur A1 verlangt).
Und das ist für jemanden, der noch kein deutsch spricht, gar nicht mal so einfach - beim Goethe-Institut kann man sich ein Prüfungsbeispiel herunterladen, das dürfte nach meiner Schätzung bestimmt 2-3 Monate tägliches deutschlernen erfordern (das Goethe-Institut selbst spricht von 90-150 Unterrichtsstunden, das halte ich für recht knapp). Womöglich werde ich mich mit dem Thema im nächster Zeit mal eingehend befassen, die neue Bestimmung eröffnet nämlich interessante Perspektiven für Privatunterricht <g>.
Ein Sozialversicherungsnachweis ist m.E. nicht erforderlich, da Du, sobald Dein Mann einreist, ohnehin kraft Gesetz unterhaltspflichtig wird. Eine solche Versicherung ist allerdings Voraussetzung, wenn man erst in Deutschland heiraten will, weil ja bis zur Hochzeit noch keine Unterhaltspflicht besteht.