Hallo Wolf, Sousse-Anne und Katousti!!!!

Also es hat mir keine Ruhe gelassen...
Ich hab nochmal in unserern Unterlagen nachgeschaut. Da stand zwar eindeutig drin: zur Teilnahme berechtigt.
Das *Verpflichtet*-Feld war nicht angekreuzt.

Ich habe dennoch angerufen und nen netten Herrn drangehabt.
Folgendes in BaWü ist es so:
Wer noch vor 2006 eingereist ist kann teilnehmen muss aber nicht, es sei denn es wurde gleich angekreuzt: Verpflichtet.

Wenn man dann eine Verlängerung/bzw Austellung der unbefristeten AE(NE) beantragt muss man deutsch reden können, einen ständigen Wohnsitz nachweisen, eigenständiges Einkommen nachweisen und die Ehefrau mitbringen...Die muss unterschreiben dass die Ehe noch Bestand hat. Mehr nicht.
Das alles ist bei uns der Fall, somit meinte er brauchen wir nur zu kommen und das wird gemacht....

Ab Einreise 2006 ist es in BaWü generell Pflicht, diesen Kurs zu machen....

Uff Glück gehabt...

LG Yvonne