von der schweiz aus brauchst du ganz sicher einmal die einwilligung deiner eltern, da du noch nicht volljährig bist. gesetzlich erst ab 18jahren.
wenn das ehefähigkeitszeugnis von dir unterschrieben wurde (und deinen eltern?) schickt die gemeinde alle papiere wieder zurück auf die botschaft, so dass sie noch einmal überbeglaubigt werden können.
da denke ich doch, dass das alles genügt. sicher bin ich mir aber nicht. frage du direkt auf deiner gemeinde und der ch-botschaft nach. dein freund gleichzeitig auf der tunesischen gemeinde. so gehts du auf nummer sicher!
viel erfolg und vor allem viel geduld


Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst