Das mit der Ausreisegenehmigung:

Heißt das jetzt ich kann ohne Sorge gehen - also dass man mich an der Grenze nicht aufhält?
Oder ist es sicherer, dass ich hier bleibe, auch wenn ich deutsches und tunesisches Scheidungsurteil habe, weil der tunesische Vater ja immer sagen kann das Kind soll in Tunesien bleiben?
Ich hab inzwischen ziemlich Angst nach Tunesien zu fahren - die haben mich vor ca. 1 Jahr am Flughafen schon mal angehalten! War seither aber auch nicht mehr! Hatte aber mein deutsches Scheidungsurteil dabei - und das haben sie wiederwillig akzeptiert weil ein Tunesier (mir unbekannt) das bei der Ausweiskontrolle kurz übersetzt hat und bestätigt hat, dass das nichts selbst geschriebenes ist bzw. von einem deutschen Gericht ist.

Danke und liebe Grüße


Kerstin