...Jemand, der glaubt, wird es doch eh nicht tun, nehme ich mal an?...

Nun, das wäre ein Hinweis darauf, wie staatlicherseits die Glaubenstreue bewertet wird, wenn es gesetzlicher Vorschriften für diesen Fall bedarf. :-)

Übrigens war im preußischen Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts die Öffnung von Billardlokalen während der Kirchzeit verboten, weil die "Gläubigen" lieber zum Spielen gingen, als den Worten des Pfarrers zu folgen - das alles ist also beileibe nichts neues oder auf nur eine Religion beschränkt. :-)