Zollfrei zum eigenen Verbrauch (ab 16 Jahren): 100 Zigarren oder 200 Zigaretten oder 500 g Tabak Alkohol: 2 Liter, bis 25 % oder 1 Liter über 25 %, 0,25 Liter Parfüm, 1 Liter Eau de Toilette.
Größere Mengen werden manchmal toleriert, man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten, die erkennbar nicht zum eigenen (Urlaubs-)Gebrauch bestimmt sind (z.B. 3 Mobiltelefone, 2 Fernsehapparate, etc.) ist zollpflichtig. Um die Zollzahlung zu vermeiden, ist der Eintrag in den Reisepass möglich, dann darf man aber das Land ohne die eingetragenen Gegenstände nicht verlassen.
GPS-Geräte müssen bei der Einfuhr zwingend mit Formblatt angemeldet werden.
Die Einfuhr von Rauschgift, Schußwaffen und pornographischem Material (auch das, was in Europa als "Softporno" angesehen wird und jugendfrei ist!) ist untersagt und kann sehr unangenehme Folgen haben.