Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise für einen Aufenthalt bis zu 4 Monaten einen gültigen Reisepass und Kinderausweis (im Kinderausweis muss als Nationalität deutsch vermerkt sein), der mindestens eine Gültigkeit von 6 Monaten ab der Einreise aufweist.

Bei Pauschalreisen wird auch der Personalausweis akzeptiert.

Für das Führen von Kraftfahrzeugen ist der jeweilige deutsche Führerschein ausreichend und muß zwingend bei der Anmietung eines Fahrzeuges vorgelegt werden.

Bei der Einreise mit einem deutschen Fahrzeug ist zu beachten, daß das Fahrzeug nur von den Einreisenden gefahren werden darf. Das Fahrzeug darf bis zu 3 Monate steuerfrei im Lande verbleiben und muß danach für insgesamt 6 Monate rück- und vorversteuert werden, danach sind noch zwei weitere Verlängerungen von je 3 Monaten möglich, danach muß das Fahrzeug dann für mindestens 6 Monate das Land verlassen.