Abweichende Verkehrsbestimmungen
Internationale Verkehrszeichen und im wesentlichen die gleichen Verkehrsvorschriften wie in Deutschland.
Höchstgeschwindigkeiten betragen innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km / h außerhalb 90 km/h, auf Autobahnen 120 km/h, Inner-Orts ist Nachts bei ausreichender Straßenbeleuchtung mit Standlicht zu fahren, Abblendlicht wird jedoch nicht beanstandet.
Unserem STOP Schild entsprechen das dreieckige Schild sowie das runde oder achteckige Schild mit einem Dreieck in der Mitte.
Eine rot-weiße oder gelbe Linie am Straßenrand bedeutet Parkverbot.
Im Sommer gibt es auf den Autobahnen und Schnellstraßen häufig Geschwindigkeits-Radarkontrollen.
Kreisverkehre ersetzen auf den Durchgangsstraßen meist Kreuzungen, Vorfahrt hat stets der, der im Kreis unterwegs ist. In Kreisverkehren haben Polizisten oft Kontrollstellen eingerichtet, es empfiehlt sich, diese Kontrollstellen langsam zu durchfahren und auf etwaige Handzeichen oder die Trillerpfeife der Polizisten zu achten.
Fahren unter Alkoholeinfluß ist grundsätzlich nicht gestattet.
Telefonieren beim Fahren ist verboten, wird jedoch nicht beanstandet.
Es besteht auf den Autobahnen Anschnallpflicht für die vordere Sitzreihe.
Motorradfahrer müssen einen Helm tragen.
Die Hupe ist ein allgemeines Kommunikations- und Warnmittel, und kann eine Aufforderung zu schnellerem (Los)Fahren oder zum Räumen eines Fahrstreifens sein, wird jedoch auch als Gruß oder zum Anbieten einer Mitfahrgelegenheit eingesetzt.
Es ist zu beachten, daß die meisten Zweiräder nachts ohne Licht fahren, Autos mit unvollständiger oder ohne Beleuchtung sind nicht selten.
Sammeltaxis, ebenso wie einige andere Autos halten sich meist nicht an die Verkehrsvorschriften und fahren z.B. auch bei Rotlicht über Kreuzungen, überholen im Überholverbot oder fahren auf der Gegenfahrbahn.
Auf freilaufende Tiere, Eselkarren und geschobene Handwagen sollte besonders geachtet werden.