Hallo Rym,

du kannst auch mit tunesischem Sorgerecht nicht ohne seine Einwilligung mit dem Kind ausreisen - es besagt nur, dass falls du in Tunesien leben und arbeiten würdest , dein Kind bei dir lebt und nicht bei ihm - wie gesagt zur Ausreise muss er weiterhin zustimmen! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt weiterhin beim Vater, und das kannst du dir in Tunesien auch nicht vor Gericht erstreiten - Anerkennung deutsches alleiniges Sorgerecht hin- oder her.