Hallo Rym,
so wie ich das verstehe hat Dein Ex-Mann Deinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht damals vor Gericht anerkannt. Wenn das ganze hier vom Gericht als rechtskräftig erklärt wurde (muss ein Vermerk draufsein) also im nachhinein nichts dagegen unternommen wurde, dann dürfte es nur noch eine Formsache sein, dass die tunesischen Behörden das ebenfalls so anerkennen.
Das Thema selbst hat für mich berufliche und private Hintergründe. Habe jahrelang selbst in Anwaltskanzlei gearbeitet. Mit Familienrecht habe ich allerdings in letzter Zeit nichts mehr zu tun.
Ob Dein Mann tatsächlich noch mal ein Widerspruchsrecht hat, kann ich Dir leider nicht sagen.
Drücke Dir die Daumen!
Liebe Grüße DeuTunMama