Zitat: Die Kakerlaken liefen hierbei über die Bekleidung der Kläger. Aufgrund dieser Tatsache warfen die Kläger ihre Kleidung einfach weg. Wieder zuhause angekommen verklagten sie ihren Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit und Wertersatz für die Kleidungsstücke. Jedoch kamen sie an einen wenig verständnisvollen Richter, denn dieser wies ihre Klage ab.
..NUN FRAUEN, jetzt wisst ihr Bescheid...Sollte der Kakerlak auf eurem HABIBI rumstolzieren, dann ihn nicht einfach weg werfen! Es gibt KEIN Schadensersatz!! Ergo: HABIBI waschen und weiter verwenden!