...Sozialabgaben zahlt zur Hälfte der Arbeitgeber...
nein, das war einmal, der sogenannte "Zusatzbetrag" zur Krankenversicherung muß seit 2005 allein vom Arbeitnehmer entrichtet werden. Dafür wird aber schon immer die Arbeitsunfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für die Pflegeversicherung muß außerdem ein Arbeitnehmer (nur!) in Sachsen einen größeren Anteil tragen, als der Arbeitgeber.