Hallo,

wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst, behält das Kind den Namen des Vaters. Der Standesbeamte hat mir erklärt, dass das Kind, wenn einmal erhalten, diesen Namen behält. Auch im Falle einer Scheidung. Eine Änderung ist nach meinem Wissensstand nur möglich, wenn Du wieder heiratest und der Kindesvater der Adoption durch den neuen Ehemannes stattgibt. Aber welcher Expartner würde das schon tun. In diesem Falle würdest Du aber auch die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Kindsvater verlieren.

Wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst, wird es noch auffälliger. Dann kann es Dir passieren, dass Du am Flughafen stehst und trotz Kinderausweis gefragt wirst, in welchem Verhältnis zu Deinem Kind stehen würdest. Das ist schon sehr makaber. Ist mir tatsächlich passiert, weil das Kind bereits den Namen des Vaters trug, wir aber noch nicht verheiratet waren.

Wenn Du endgültig aus Tunesien ausreisen wolltest, hätte ich gesagt, riskier es und tue möglichst selbstverständlich am Flughafen.

So würde ich das Risiko an Deiner Stelle nicht eingehen und auf Tunesien verzichten, so weh es auch tut.

Liebe Grüße
Sonja