Hallo zusammen,

danke für das Feedback.
Sajana, kann ich aus Deinem Feedback schlussfolgern, dass in TN das Thema Sorgerecht anders gestaltet ist. In Deutschland ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Teil der elterlichen Sorge, d. h. wenn man das alleinige Sorgerecht hat, hat man automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht...Sind diese beiden Komplexe in Tunesien geteilt. Der Vater ist übrigens nach Asien verzogen (Adresse unbekannt), so dass ich hier keinerlei Hilfestellung zur Beantragung der erforderlichen Papiere habe..

Viele Grüße
Rym