Es ist folgendermassen: Du und dein Kind haben einen arabischen Namen - vermutlicherweise auch noch typisch Tunesisch? Selbst wenn das alleinige Sorgerecht in Tunesien anerkannt wird - was durchaus wahrscheinlich sein kann, heißt das nur, dass du auch in Tunesien das Sorgerecht hast - ABER NIE DAS AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT in Tunesien! Dafür brauchst du bis das Kind volljährig ist IMMER die Genehmigung des Vaters - zudem ist es gefährlich, weil selbst wenn du die Genehmigung hast, könnte dein Ex diese am Flughafen zerreissen und für 'ungültig' erklären, sodass dein Kind nicht ausreisen kann.

Sorgerecht in Tunesien heißt nur, dass wenn DU SELBST in Tunesien leben und arbeiten würdest dein Kind BEI DIR leben dürfte.

Nur wenn du dir ganz sicher sein kannst, dass er dein Kind auch wieder ausreisen läßt fahre nach Tunesien!

Auf gut Glück Diskussionen zu überstehen warum die Kinder einen arabischen Namen haben - nun ja - ich habe schon Diskussionen dort erlebt mit Minderjährigen aus anderen arabischen Ländern die dort Urlaub machen - da wollten die Behörden halt zusätzlich zum deutschen Pass, den Ägyptischen oder Marokkanischen oder etc. pp sehen nur um sicher zu gehen, es handelt sich um keine Tunesier