Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Inzwischen habe ich mich bei der deutschen Botschaft und beim tunesischen Konsulat erkundigt. Die Dame an der deutschen Botschaft war sehr nett und meinte, dass ich, da ich über das alleinige sorgerecht verfüge, selbst einen Pass beantragen könne und eine Erklärung erhalten könne, dass ich diese berüchtigte Ausreisegenehmigung nicht brauche. Daraufhin habe ich mit dem tunesischen Konsulat gesprochen. Der Herr dort meinte, dass eine deutsche Sorgerechtbestimmung für Tunesien nicht anerkannt sei, sondern erst von tun. Gerichten bestätigt werden müsse. Somit könne ich auch keinen Pass für meine Tochter beantragen! Er empfahl mir, mit dem deutschen Pass zu reisen und die Sorgerechtsentscheidung ins Französische übersetzen zu lassen und mitzunehemn. Dann gäbe es wahrscheinlich (?!?!) kein Problem bei der Ausreise. Für mich ist das keine Lösung! Ich verstehe das absolut nicht. Zumal der Vater persönlich einen Verzticht auf das Sorgerecht unterschrieben hat!!
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesen Fällen? Wahrscheinlich gibt's sowas eher selten, da die meisten "Geschiedenen" wohl einen großen Bogen um Tunesien machen ;-)
Mein Problem ist aber, dass ich selber dort lange gelebt habe und zudem noch meine deutsche Familie dort wohnt.....
Liebe Grüße
Rym