Man unterscheidet aber zwischen ALGI und ALGII. Um ALGII zu bekommen reicht es hilfsbedürftig und mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet zu sein. Egal wie lange man schon in Deutschland lebt. Da wird der Gesetzgeber sich schon was dabei gedacht haben. Ob das nun verwerflich ist oder nicht wurde in diesem Forum bereits seitenweise durchgekaut...