Man muss sich bei der ARbeitsagentur melden, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht und kündigt, bzw. gekündigt wird, um dann wieder einen Anpsruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrfrist zu erhalten.
Dies, wenn man es solange vorher weiß, 3 Monate vor Arbeitsende, bzw. wenn die Kündigung kurzfistiger ist, unverzüglich.
Wie ich das verstanden habe, arbeitet Dein Mann ohnehin noch nicht so lange, als dass er Anspruch auf AlG hätte, zudem geht er nahtlos (?) in sein Ausbildungsverhältnis über, muss sich also nicht arbeitssuchend melden.
Das hat mit der Arbeitsagentur nichts zu tun.
ANders aber, wenn er ein paar Wochen "Puffer" zwischen beiden Sationen hat und Arbeitslosengeld beziehen möchte.
Das dürfte hier aber nicht der Fall sein.