mag euch vielleicht jetzt doof vorkommen die Frage, ... aber hat mich schon seit ein paar Tagen beschäftigt.
Es gibt hier unter uns ja richtige Tunesien Fans, die nichts lieber wollen wie dort zu leben. Meiner Erachtens ist das nur möglich, wenn man mit einem Tunesier verheiratet ist. *glaube*
Wenn man nun aber einen Tunesier heiratet, die wollen ja sehr gerne in Deutschland bzw. Schweiz oder sonstwo leben. Wie sieht das dann aus?
Mal angenommen ich hab einen Tunesier geheiratet und ziehe dann sofort nach Tunesien. Der Tunesier zieht dann nach 3 Monaten nach Deutschland.
Hätten dann beide Seiten eine Aufenthaltsgenehmigung oder wie läuft das dann ?
Oder muß man zusammen in dem jeweiligen Land leben ... um dort leben zu können?
Vielleicht weiß jemand hier ne Antwort auf meine Frage *g*
Würde mich einfach nur mal interessieren wie,und ob das gehen würde. *lach*
Wer die Frage doof findet brauch ja nicht antworten *g*
Gruß Smilchen
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Tunesien? grübel
[Re: smilchen]
#213508 10/08/200703:1010/08/200703:10
hi du, gute frage.. weiß leider keine antwort, aaaaaber wer heiratet will doch zusammen wohnen bleiben und sich nich schon nach 3,4 wochen wieder trennen aber ich denke du willst einfach nur wissen, ob die jeweiligen personen dann einfach so entweder in TN oder D leben können ohne den anderen...
LG
Last edited by CouCou; 10/08/200703:12.
Ich bins die alte "Boussa" nur unter neuem Namen!
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Tunesien? grübel
[Re: CouCou]
#213510 10/08/200704:0610/08/200704:06
Wolltest doch eigentlich schon gestern fragen?? *g* Hab gestern kurz überlegt ob ich es reinsetze für dich
Auf die Antworten bin ich echt gespannt.
Obwohl, jetzt wo ich so darüber nachdenke... Würde da nicht in D der verdacht auf Scheinehe fallen? Ich glaube immer noch nicht das der Mann in D leben kann und die Frau in T. Vielleicht nach Jahren, aber nicht am Anfang.
Naja, wir werden sehen was für Antworten kommen.
Warte morgen abend im msn auf dich. 22:00h ? Grüßle
LG, Vanessa
- Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten -
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Tunesien? grübel
[Re: smilchen]
#213666 10/08/200721:3810/08/200721:38
-Heirat mit einem Tunesier (wobei ich noch nie erlebt habe, das die Behörden in Tunesien kontrollieren ob man fest hier lebt). Die Aufenthaltsgenehmigung gilt dann für 2-3 Jahre und muß dann wieder erneuert werden.
-eine Arbeitsstelle wo die Aufenthaltsgenehmigung immer für 1 Jahr gilt oder
-genug Geld (z.B. Renter), wo man monatlich ausreichend hohe Bezüge nachweisen kann um der tunesischen Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen.
Genaue Informationen, welche Dokumente benötigt werden gibt jedes Konsulat in Deutschland und die Ausländerpolizei vor Ort in Tunesien.
LG
sandfloh
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Tunesien? grübel
[Re: CouCou]
#213801 12/08/200701:4212/08/200701:42
hi du, gute frage.. weiß leider keine antwort, aaaaaber wer heiratet will doch zusammen wohnen bleiben und sich nich schon nach 3,4 wochen wieder trennen aber ich denke du willst einfach nur wissen, ob die jeweiligen personen dann einfach so entweder in TN oder D leben können ohne den anderen...
LG
genau... das wollte ich wissen, aber weiß wohl niemand so richtig drüber bescheid...
man könnte ja auch in der Familie vom Mann leben. Sagen wir mal so, er hätte ein super Angebot in Deutschland, Schweiz oder sonstwo zum Arbeiten, ich würde aber lieber in Tunesien bleiben, wie sähe das dann aus? Müßte ich nur weil mein Mann ein Arbeitsangebot in irgendeinem EU Land hat auch dorthin mit reisen? Oder könnte ich in der Zeit in Tunesien bleiben.
Gruß Smilchen
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Tunesien? grübel
[Re: sandfloh]
#213802 12/08/200701:4412/08/200701:44
Hallo, nein du mußt kein Rentner sein, du mußt nur nachweisen das du mindestens jeden Monat ca. 400 Euro (weiß die genaue Summe nicht) auf dein Tunesiches Konto überwiesen bekommst. Egal wie alt du bist, es muß halt gewährleistet sein das du für deine Kosten aufkommen kannst. LG Tina