hier mal etwas was ich bei wikipedia bezüglich Einbürgerung gefunden habe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_St..._VerwaltungsaktBezüglich Aufenthaltsgenehmigung wird in D nicht so unterschieden wie in der CH. I.d.R. bekommt man nach drei Jahren die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die dann nicht jedes Jahr verlängert werden muss, wie das, glaube ich bei der Bewilligung B

ist?