Hallo zusammen

Danke für die Antworten. Naja um was es genau geht, weiss ich leider auch nicht. Ich erkläre euch kurz den Fall:

Tunesier hat Deutsche Frau geheiratet, lebt seit einem Jahr in DE, möchte sich wieder von ihr trennen (weil er hier bei uns eine CH kennengelernt hat und evt. heiraten möchte), will aber warten bis die 3 Jahre vorbei sind...

Wenn er einfach jetzt die andere heiraten würde, was geht ihm dadurch verloren? Er würde dann ja eh die CH Papiere bekommen. Ich weiss nicht, warum er die 3 J. abwarten möchte u. finde es auch unfair der Frau gegenüber. Dann geht das mit dem Spruch "die warten nur bis zur Bewilligung/Staatsangehörigkeit u. dann sind sie weg" wiedermal auf und wirft ein schlechtes Bild auf alle.

Also anscheinend ist das richtig, dass er nach 3 Jahren schon den DE Pass beantragen kann. Bei uns ist das ja erst nach 5 (?) Jahren (u. dann kommts noch drauf an, ob man immer in der selben Gemeinde gelebt hat etc).

Gibt es in DE eigentlich auch die verschiedenen Bewilligungen wie B (Jahresaufenthalter), C (Niederlassung) und F (vorläufige Aufnahme) ?

LG